Für Jugendliche/Heranwachsende, die in besondere soziale Schwierigkeiten geraten, wie z. B. Straffälligkeit, Suchtgefahren, drohende Obdachlosigkeit, Prostitution, Angstzustände und Depressionen und somit einer besonderen Einzelfallhilfe bedürfen, die innerhalb der Familie nicht möglich ist, gibt es das „Betreute Wohnen“. Die Maßnahme beinhaltet die Beschaffung und den Erhalt einer eigenen Wohnmöglichkeit, Vermittlung einer schulischen und/oder beruflichen Ausbildung bzw. Arbeitsaufnahme.
Der Jugendliche/Heranwachsende bekommt Unterstützung in der Haushaltsführung, unter dem Aspekt der Einteilung und sinnvollen Verwendung, der ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, mit dem Ziel einer selbständigen Verwaltung. Er wird begleitet bei Kontakten mit Ämtern und Behörden, um seine Angelegenheiten zukünftig selbst wahrzunehmen und zu regeln. Es werden ihm Beratungen und Anleitungen für eine sinnvolle Gestaltung seiner Freizeit angeboten. Der junge Mensch erlernt im Rahmen seiner Möglichkeiten, ein selbstverantwortliches Leben zu führen, so dass eine Integration in die Gesellschaft möglich wird.
Diese besondere Form der Einzelfallhilfe schließt pädagogische und ggf. therapeutische Hilfen ein. Das heißt, dass in den Fällen, in denen ein Jugendlicher einen eigenen Wohnraum bezieht, weil massive familiäre Probleme ein gemeinsames Familienleben unmöglich machen, der/die Einzelfallhelfer/-in mit einem/-r Familientherapeuten/-in zusammen arbeitet. Die räumliche Trennung kann zwar schon Entspannung in das Verhältnis der Familienmitglieder bringen, aber auch zu einem Kontaktabbruch führen. Durch diese Maßnahme ist es möglich, die positiven Ressourcen der Familie zu mobilisieren, um dadurch eine emotionale Bindung der Familie zu stabilisieren bzw. wieder herzustellen, um somit das Familiensystem zu erhalten.