Schulbegleitung richtet sich an: Kinder und Jugendliche, die aufgrund Ihrer Behinderung beim Schulbesuch auf unmittelbare, individuelle Unterstützung angewiesen sind, um diese zur Erfüllung der Schulpflicht in den Klassenverband und die Schulgemeinschaft integrieren zu können.
Hierzu können gehören: Schüler / Innen • mit herausforderndem Verhalten • mit besonderen Kommunikationsbedürfnissen • mit Bedarf an pflegerischen, medizinischen und therapeutischen Hilfen • die sich selbst oder andere gefährden
Schulbegleitungen sollen in der Schule die Teilhabe des Betreuten / der Betreuten an der Gemeinschaft sicherstellen. Ausgehend vom individuellen Förderplan tragen die Lehrpersonen die Gesamtverantwortung für das schulische Lernen der Schüler-Innen. Die Schulbegleitung leistet in diesem Gesamtzusammenhang Teilaufgaben.
Diese können sich beispielsweise zusammensetzen aus der Unterstützung bei: • der Ermöglichung der Teilnahme an schulischen Aktivitäten • der Aneignung der Lerninhalte • der Kommunikation mit verschiedenen Hilfsmitteln • der Erweiterung von Sozialkompetenz • lebenspraktischen Verrichtungen, wie pflegerische und medizinische Versorgungstätigkeiten • der Strukturierung des Schulalltags • der Begleitung in Krisensituationen