Wir möchten Kindern und Jugendlichen helfen Kontakte zu umgangsberechtigten Personen nach Kontaktabbruch wieder aufzunehmen und zu pflegen, soweit es das Kindeswohl zulässt. Diese Kontakte werden in Gesprächen vorbereitet, unter Aufsicht in vereinbarten Zeiträumen durchgeführt und mit allen Beteiligten nachbereitet.
Mit dieser Unterstützung möchten wir erreichen, dass sich bisherige Konflikte vermindern und der Kontakt nach einer Begleitphase selbständig weitergeführt werden kann.
Leistungsbeschreibung für ambulante, passgenaue Hilfen für Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene orientiert an den §§ 27,29,30,31,35,35a so wie 41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.