Schulbegleitung
Schulbegleitung richtet sich an:
Kinder und Jugendliche, die aufgrund Ihrer Behinderung beim Schulbesuch auf unmittelbare, individuelle Unterstützung angewiesen sind, um diese zur Erfüllung der Schulpflicht in den Klassenverband und die Schulgemeinschaft integrieren zu können.
Hierzu können gehören:
Schüler / Innen
• mit herausforderndem Verhalten
• mit besonderen Kommunikationsbedürfnissen
• mit Bedarf an pflegerischen, medizinischen und therapeutischen Hilfen
• die sich selbst oder andere gefährden
Schulbegleitungen sollen in der Schule die Teilhabe des Betreuten / der Betreuten an der Gemeinschaft sicherstellen.
Ausgehend vom individuellen Förderplan tragen die Lehrpersonen die Gesamtverantwortung für das schulische Lernen der Schüler-Innen. Die Schulbegleitung leistet in diesem Gesamtzusammenhang Teilaufgaben.
Diese können sich beispielsweise zusammensetzen aus der Unterstützung bei:
• der Ermöglichung der Teilnahme an schulischen Aktivitäten
• der Aneignung der Lerninhalte
• der Kommunikation mit verschiedenen Hilfsmitteln
• der Erweiterung von Sozialkompetenz
• lebenspraktischen Verrichtungen, wie pflegerische und medizinische Versorgungstätigkeiten
• der Strukturierung des Schulalltags
• der Begleitung in Krisensituationen
Leistungsbeschreibung
Die WieGe bietet Hilfen für Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf der Grundlage des KJHG sowie des Grundgesetzes der BRD an. Dies geschieht unter besonderer Würdigung des § 1 des KJHG sowie des Kindeswohls. Besonders wichtig ist uns eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe in der Umsetzung des §36 KJHG. Dies impliziert eine wertschätzende Beteiligung der Hilfeempfänger an der Hilfeplanung und im Verlauf des Hilfeprozesses.
• Erforderliche Maßnahmen der Jugendhilfe sind so frühzeitig und so passgenau wie möglich einzuleiten.
• Fachdialog mit dem Jugendamt, steter Dialog mit den Hilfeempfängern ist zwingend.
• Um Hilfen genau beschreiben zu können, bieten wir ggf. eine Diagnostikphase vor Beginn des Hilfeprozesses an
• Die Hilfeplanung und –umsetzung ist stets an den Stärken der Hilfeempfänger orientiert
• Die Ziele der Hilfe sind genau beschrieben, sie werden zeitnah auf Eignung und Erfüllbarkeit überprüft, ggf. modifiziert
• Ziel der Hilfe ist immer, allen Hilfeempfängern eine erfolgreiche Teilnahme an der demokratischen Gesellschaft zu ermöglichen und zu sichern
• Unser vorrangiges Ziel ist die Förderung, Begleitung von Kindern in Familien nach §1, §14 sowie 31 KJHG
Ambulante Jugendhilfe hat vorrangig den Auftrag, Erziehung in der Familie zu initiieren, zu stärken, aufzubauen und zu begleiten.
Dabei soll das Familiensystem darin gestärkt werden, die natürliche Pflicht der Erziehungsberechtigten zur Pflege und Erziehung wahrnehmen zu können, und damit weitergehenden Eingriffen, wie der Herausnahme von Kindern, entgegenzuwirken.
Wir arbeiten mit:
• Aktivierung von Stärken der Hilfeempfänger
• Klarer Kommunikation der Hilfeplanziele
• Abkehr von der „Fürsorge“, Hinwendung zur Zusammenarbeit
• Wir betrachten uns als den Anlasser, jedoch die Familie als Motor der Veränderung
• Wir suchen den beständigen Dialog mit dem Jugendamt
Hilfen für Erziehende:
• Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz
• Hilfe bei der Umsetzung von Gesundheitsförderung wie: Wahrnehmung von Frühuntersuchungen, Arztterminen, moto- und ergotherapeutischen Hilfen, Zahnpflege,
• Hilfe bei gesunder und wirtschaftlicher Ernährung
• Unterstützung in der Wahrnehmung elterlichen Pflichten wie Gesprächen in Kindergarten und Schule
• Stärkung bei der Lebensplanung und Haushaltsführung Hilfen für Kinder:
• Stärkung des Selbstbewusstseins
• Freizeitangebote erschließen, ermöglichen und erleben
• Unterstützung im Bildungsbereich
• Förderung und Erschließung selbstgewählter Interessen
• Angebot von Gespräch, Vertrauen und Beziehung
Im Angebot der SPFH ist die Verschränkung der Hilfen für Kinder und Erwachsene stets mitzudenken. Das persönliche Wachstum der Hilfeempfängern muss von allen Beteiligten erlebt und gewürdigt werden, damit es der Familie gelingt, sich neu und besser als bisher aufzustellen.
umfassen viele Angebote der WieGe, von der Erziehungsbeistandschaft über SPFH, Familientherapeutische Hilfen, Eingliederungshilfen , Schulbegleitung und freizeitpädagogischen Maßnahmen.
Allen diesen Hilfsangeboten ist gemeinsam: Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt, Stärkung und Veränderung muss vom Hilfeempfänger subjektiv erlebt werden, und zu einer spürbaren Erleichterung im Lebensraum führen. Die errungene Selbstbewusstheit von Kindern und Jugendlichen führt stets zu einer Auswirkung in ihrem Lebensraum. Uns ist wichtig, das entsprechend und beispielhaft zu kommunizieren, um diese Veränderung als Chance fürden Sozial- und Lebensraum werden zu lassen. Wird diese Entwicklung nicht optimal begleitet, kann sie unerwünschten Widerstand im System erzeugen.
• Diagnostik bei unklarer Problemlage durch Fachleitung
• Vorbereitungsgespräch mit JA durch Fachleitung
• Hilfeplanung mit Hilfeempfänger mit Fachleitung
• Auswahl des Helfers / WieGe durch Fachleitung
• Vorstellung des Helfers in Familie/ Hilfeempfänger durch Fachkraft
• Verabredung verbindlicher Ziele/ Zeitrahmen durch Fachkraft
• Aufnahme des Hilfeprozesses
Mitlaufend hierbei:
• Dokumentation, Evaluation nach Hilfeplan durch Fachkraft
• Einhaltung der Zeitziele durch Fachkraft
• Dialog mit JA/ laufend oder nach 3/6 Monaten Fachkraft/Fachleitung
Unterstützende Faktoren: Supervision ( extern ) Fachgespräch mit Fachleitung
Bindend: Hilfeplangespräch nach 6 Monaten mit Fachkraft
Ggf. Modifizierung/ Abschluss Fachkraft/Fachleitung
• Erstgespräch mit hochqualifiziertem Fachleiter/In
• Angebot genauer Diagnostik
• Zielverabredung und Verankerung dieser im Hilfeplan
• Fallbegleitung durch Teamleitung, ggf.Supervision
• Zeitnahe Dokumentation ( siehe DoKuBogen )
• Zeitmanagement Zielkontrolle/Fachgespräch mit JA / Hilfeplanung
Durch das Personalmanagement der WieGe ist Folgendes sichergestellt:
• Für die jeweilige Maßnahme wird qualifiziertes Personal eingesetzt
• Diesem Personal steht interne/externe Weiterbildung zur Verfügung
• Das Personal kann jederzeit Fachgespräch mit Fachleitung einfordern
• Die Verpflichtung zu zeitnaher Dokumentation ist klar an die MA kommuniziert
• Bei schwierigen Hilfeprozessen stehen Module wie Familientherapie/ Antiagressionstraining / Schulbegleitung/ ,Supervision e.t.c. abrufbar zur Verfügung
• Es wird auf kontinuierlichen Kontakt zum Jugendamt Wert gelegt
• Alle Belange des Kindeswohls nach § 8a SGB VIII finden im Hilfeprozess stets Berücksichtigung und sind ggf. mit bezogenen JA in Kooperationsverträgen im Verfahren festgelegt
Die WieGe kann Modelle gemeinwesenorientierter Hilfen für Stadtteile anbieten. Dazu bedarf es der Einrichtung eines Quartiersmanagements. Dieses Hilfe-Modul arbeitet mit der Vernetzung aller vorhandenen Hilfen und Angebote im Stadtteil, kann die Bereiche Wohnen, Arbeitsbeschaffung, Kultur mit beinhalten. Dieses Hilfemodul ist abgekoppelt von der Finanzierung über Hilfe im Einzelfall, ohne auch hier Synergieeffekte außer Acht zu lassen. Von Belang zur Formulierung eines solchen Auftrages ist klar der Entschluss eines Stadtrates, unter Zuhilfenahme von Mitteln aus dem Bereich Stadtplanung und Erneuerung und Sonderprogrammen wie der „Nationalen Stadtentwicklung“ die Lebensqualität in einzelnen Stadtteilen unter Inanspruchnahme von Bürgerbeteiligung für alle dort lebenden Einwohner zu verbessern.