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Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe

Das Angebot der „intensiven sozialpädagogischen Einzelfallhilfe“ richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, die sich aufgrund unbewältigter Problematiken in einer sozialen oder psychosozialen Krise befinden. Unsere individuelle Betreuung findet innerhalb der Familie, der Peergroup oder der eigenen Wohnung statt. Das Ziel ist die soziale Integration und eine eigenverantwortliche Lebensführung.

Defizite im sozialen Verhalten, wie Rebellion in der Familie, Lern- und Leistungsverweigerung, führen in der Familie zu Sanktionsmaßnahmen wie Ignorierung, Resignation und Isolation. Durch subjektives Unverständnis wird das Kind/der Jugendliche weiter in die „Sündenbock-Rolle“ der Familie gedrängt und damit in die weitere Verwahrlosung. Alkohol, Drogen, Delinquenz, Suche nach Randgruppen erscheinen dann als einziger Ausweg für die Betroffenen. Eine Isolation, die ohne professionelle Hilfe nicht durchbrochen werden kann.

Unsere Einzelfallhelfer/-innen verstehen sich in ihrer Funktion als Anwalt des Kindes, der das Gewicht ist, welches die Waagschalen ausgleicht. Er bringt den Klienten wieder ins Gleichgewicht mit sich selbst, seiner Umwelt, der Gesellschaft, seiner Familie. Um diese Balance wieder herzustellen, sind innere und äußere Mobilität, Flexibilität und Individualität der Einzelfallhelfer Voraussetzung. Es muss immer wieder ein neues Gleichgewicht geschaffen werden. Dieses Ziel ist erreichbar durch ineinandergreifende Maßnahmen und durch miteinander arbeitende sich ergänzende Fachkräfte.

Unsere Fachkräfte sind in ihrer Qualifikation ausgebildet als Dipl. Pädagogen, Dipl. Sozialpädagogen, Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung und Erzieher mit staatlicher Anerkennung. Alle Mitarbeiter haben Zusatzqualifikationen in unterschiedlichen Weiter- und Fortbildungen erworben und unterstützen den integrativen systemischen Ansatz unserer Einrichtung. Durch das Angebot der Gruppen- und Einzel-Supervision und einer fallbegleitenden Fachberatung, wird unser Qualitätsanspruch besonders deutlich.

Leistungsbeschreibung

Die WieGe bietet Hilfen für Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf der Grundlage des KJHG sowie des Grundgesetzes der BRD an. Dies geschieht unter besonderer Würdigung des § 1 des KJHG sowie des Kindeswohls. Besonders wichtig ist uns eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe in der Umsetzung des §36 KJHG. Dies impliziert eine wertschätzende Beteiligung der Hilfeempfänger an der Hilfeplanung und im Verlauf des Hilfeprozesses.

• Erforderliche Maßnahmen der Jugendhilfe sind so frühzeitig und so passgenau wie möglich einzuleiten.
• Fachdialog mit dem Jugendamt, steter Dialog mit den Hilfeempfängern ist zwingend.
• Um Hilfen genau beschreiben zu können, bieten wir ggf. eine Diagnostikphase vor Beginn des Hilfeprozesses an
• Die Hilfeplanung und –umsetzung ist stets an den Stärken der Hilfeempfänger orientiert
• Die Ziele der Hilfe sind genau beschrieben, sie werden zeitnah auf Eignung und Erfüllbarkeit überprüft, ggf. modifiziert
• Ziel der Hilfe ist immer, allen Hilfeempfängern eine erfolgreiche Teilnahme an der demokratischen Gesellschaft zu ermöglichen und zu sichern
• Unser vorrangiges Ziel ist die Förderung, Begleitung von Kindern in Familien nach §1, §14 sowie 31 KJHG
 
Ambulante Jugendhilfe hat vorrangig den Auftrag, Erziehung in der Familie zu initiieren, zu stärken, aufzubauen und zu begleiten.
Dabei soll das Familiensystem darin gestärkt werden, die natürliche Pflicht der Erziehungsberechtigten zur Pflege und Erziehung wahrnehmen zu können, und damit weitergehenden Eingriffen, wie der Herausnahme von Kindern, entgegenzuwirken.
 

Wir arbeiten mit:
• Aktivierung von Stärken der Hilfeempfänger
• Klarer Kommunikation der Hilfeplanziele
• Abkehr von der „Fürsorge“, Hinwendung zur Zusammenarbeit
• Wir betrachten uns als den Anlasser, jedoch die Familie als Motor der Veränderung
• Wir suchen den beständigen Dialog mit dem Jugendamt

Hilfen für Erziehende:
• Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz
• Hilfe bei der Umsetzung von Gesundheitsförderung wie: Wahrnehmung von Frühuntersuchungen, Arztterminen, moto- und ergotherapeutischen Hilfen, Zahnpflege, 
• Hilfe bei gesunder und wirtschaftlicher Ernährung
• Unterstützung in der Wahrnehmung elterlichen Pflichten wie Gesprächen in Kindergarten und Schule
• Stärkung bei der Lebensplanung und Haushaltsführung Hilfen für Kinder:
• Stärkung des Selbstbewusstseins
• Freizeitangebote erschließen, ermöglichen und erleben
• Unterstützung im Bildungsbereich
• Förderung und Erschließung selbstgewählter Interessen
• Angebot von Gespräch, Vertrauen und Beziehung
 
Im Angebot der SPFH ist die Verschränkung der Hilfen für Kinder und Erwachsene stets mitzudenken. Das persönliche Wachstum der Hilfeempfängern muss von allen Beteiligten erlebt und gewürdigt werden, damit es der Familie gelingt, sich neu und besser als bisher aufzustellen.

umfassen viele Angebote der WieGe, von der Erziehungsbeistandschaft über SPFH, Familientherapeutische Hilfen, Eingliederungshilfen , Schulbegleitung und freizeitpädagogischen Maßnahmen.
Allen diesen Hilfsangeboten ist gemeinsam: Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt, Stärkung und Veränderung muss vom Hilfeempfänger subjektiv erlebt werden, und zu einer spürbaren Erleichterung im Lebensraum führen. Die errungene Selbstbewusstheit von Kindern und Jugendlichen führt stets zu einer Auswirkung in ihrem Lebensraum. Uns ist wichtig, das entsprechend und beispielhaft zu kommunizieren, um diese Veränderung als Chance fürden Sozial- und Lebensraum werden zu lassen. Wird diese Entwicklung nicht optimal begleitet, kann sie unerwünschten Widerstand im System erzeugen.

• Diagnostik bei unklarer Problemlage durch Fachleitung
• Vorbereitungsgespräch mit JA durch Fachleitung
• Hilfeplanung mit Hilfeempfänger mit Fachleitung
• Auswahl des Helfers / WieGe durch Fachleitung
• Vorstellung des Helfers in Familie/ Hilfeempfänger durch Fachkraft
• Verabredung verbindlicher Ziele/ Zeitrahmen durch Fachkraft
• Aufnahme des Hilfeprozesses
 
Mitlaufend hierbei:
• Dokumentation, Evaluation nach Hilfeplan durch Fachkraft
• Einhaltung der Zeitziele durch Fachkraft
• Dialog mit JA/ laufend oder nach 3/6 Monaten Fachkraft/Fachleitung
 
Unterstützende Faktoren: Supervision ( extern ) Fachgespräch mit Fachleitung
Bindend: Hilfeplangespräch nach 6 Monaten mit Fachkraft
Ggf. Modifizierung/ Abschluss Fachkraft/Fachleitung

• Erstgespräch mit hochqualifiziertem Fachleiter/In 
• Angebot genauer Diagnostik
• Zielverabredung und Verankerung dieser im Hilfeplan
• Fallbegleitung durch Teamleitung, ggf.Supervision
• Zeitnahe Dokumentation ( siehe DoKuBogen )
• Zeitmanagement Zielkontrolle/Fachgespräch mit JA / Hilfeplanung

Durch das Personalmanagement der WieGe ist Folgendes sichergestellt:
• Für die jeweilige Maßnahme wird qualifiziertes Personal eingesetzt
• Diesem Personal steht interne/externe Weiterbildung zur Verfügung
• Das Personal kann jederzeit Fachgespräch mit Fachleitung einfordern
• Die Verpflichtung zu zeitnaher Dokumentation ist klar an die MA kommuniziert
• Bei schwierigen Hilfeprozessen stehen Module wie Familientherapie/ Antiagressionstraining / Schulbegleitung/ ,Supervision e.t.c. abrufbar zur Verfügung
• Es wird auf kontinuierlichen Kontakt zum Jugendamt Wert gelegt
• Alle Belange des Kindeswohls nach § 8a SGB VIII finden im Hilfeprozess stets Berücksichtigung und sind ggf. mit bezogenen JA in Kooperationsverträgen im Verfahren festgelegt 

Die WieGe kann Modelle gemeinwesenorientierter Hilfen für Stadtteile anbieten. Dazu bedarf es der Einrichtung eines Quartiersmanagements. Dieses Hilfe-Modul arbeitet mit der Vernetzung aller vorhandenen Hilfen und Angebote im Stadtteil, kann die Bereiche Wohnen, Arbeitsbeschaffung, Kultur mit beinhalten. Dieses Hilfemodul ist abgekoppelt von der Finanzierung über Hilfe im Einzelfall, ohne auch hier Synergieeffekte außer Acht zu lassen. Von Belang zur Formulierung eines solchen Auftrages ist klar der Entschluss eines Stadtrates, unter Zuhilfenahme von Mitteln aus dem Bereich Stadtplanung und Erneuerung und Sonderprogrammen wie der „Nationalen Stadtentwicklung“ die Lebensqualität in einzelnen Stadtteilen unter Inanspruchnahme von Bürgerbeteiligung für alle dort lebenden Einwohner zu verbessern.

WieGe
Wiegmann und Gebauer
sozialräumliche Hilfen GmbH


Am Markt 7a

24610 Trappenkamp

Tel.: +49 (04323) 983 833 3
Fax: +49 (04323) 983 833 5

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